Allgemeine Verkaufsbedingungen

WICHTIG

Diese Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) gelten für sämtliche Bestellungen des Käufers für die Lieferung von Waren durch Linn. Die Bestellung durch den Käufer gilt als uneingeschränkte Zustimmung zu diesen Bedingungen, die alle vorherigen Verhandlungen und Zusicherungen (mündlich oder schriftlich) ersetzen und den gesamten Kaufvertrag zwischen Linn und dem Käufer („der Vertrag“) umfassen, sofern diese Bedingungen nicht ausdrücklich durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Linn und dem Käufer unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diese Bedingungen geändert, ergänzt oder erweitert werden. Eine solche schriftliche Vereinbarung hat im Falle von Unstimmigkeiten oder Konflikten mit diesen Bedingungen Vorrang. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind ausgeschlossen und werden nicht Vertragsbestandteil. Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von einem bevollmächtigten Vertreter von Linn vereinbart wurden und stellen eine Ergänzung oder Änderung nur für die Zwecke des jeweiligen Vertrages dar und lassen die übrigen Bedingungen unberührt.

1. Allgemeines

1.1 In diesen Bedingungen:
Bezeichnet „Linn“ Linn Products Limited;
„der Käufer“ bezeichnet eine Person, Firma oder ein Unternehmen, die Waren von Linn käuflich erwerben wollen;
„Waren“ bezeichnet die Waren (einschließlich jeglicher Teilmengen der Waren oder jeglicher Teile oder Komponenten der Waren), die Linn gemäß diesen Bedingungen an den Käufer zu liefern hat.

1.2 Die Überschriften zu diesen Bedingungen dienen nur der Übersichtlichkeit und sind ansonsten zu ignorieren.

2. Angebote, Aufträge, Variationen, etc.

2.1 Jedes Angebot, das Linn dem Käufer unterbreitet, sei es direkt durch einen Brief oder eine andere an den Käufer gerichtete Mitteilung oder indirekt durch Broschüren, Verkaufsmaterial oder auf andere Weise, ist lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu betrachten, und jede Bestellung oder andere Mitteilung des Käufers an Linn, die daraufhin oder unter Bezugnahme darauf erfolgt, ist als Angebot zu betrachten, das Linn nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen kann.

2.2 Unbeschadet der vorstehenden Bedingung 2.1 sind die Mitarbeiter oder Vertreter von Linn nicht befugt, irgendwelche Zusicherungen in Bezug auf die Waren abzugeben, es sei denn, sie wurden von Linn schriftlich bestätigt, und der Käufer erkennt an, dass er sich nicht auf solche Zusicherungen verlässt, die nicht auf diese Weise bestätigt wurden.

2.3 Eine Bestellung von Waren ist für Linn erst dann verbindlich, wenn sie von Linn schriftlich angenommen wurde, und Linn haftet dem Käufer gegenüber nicht, wenn Linn aus irgendeinem Grund Bestellungen für die Waren nicht annimmt oder nicht annehmen kann. Jede Bestellung, die von Linn in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen angenommen wird, stellt einen separaten Vertrag über den Verkauf von Waren dar. Der Abschluss eines Vertrages über den Verkauf von Waren durch Linn begründet oder impliziert keine Verpflichtung für Linn, einen anderen oder weiteren Vertrag über den Verkauf von Waren abzuschließen.

2.4 Keine Bestellung und keine Änderung einer Bestellung des Käufers ist für Linn verbindlich, es sei denn, eine solche Bestellung oder Änderung wurde von Linn schriftlich angenommen.

2.5 Alle Bestellungen unterliegen den Anforderungen einer Mindestmenge, die dem Käufer von Zeit zu Zeit von Linn mitgeteilt wird.

3. Preis und Bezahlung

3.1 Der Preis der Waren ist der von Linn angegebene Preis abzüglich anwendbarer Rabatte (die ganz im Ermessen von Linn liegen) zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung des Käufers durch Linn.

3.2 Diese Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer (oder anderer relevanter Verkaufs- oder Erwerbssteuern) und schließen die Transport-, Versicherungs- und Frachtkosten in Bezug auf die Lieferung der Waren an den zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungsort ein, es sei denn, in der Auftragsannahme von Linn ist etwas anderes vorgesehen.

3.3 Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, erfolgt die Lieferung fracht- und versicherungsfrei (CIP, Carriage and Insurance Paid) durch den von Linn benannten Spediteur..

3.4 Der Käufer ist verantwortlich für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften, die die Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland regeln, sowie für die Zahlung aller daraus resultierenden Zölle oder Einfuhrsteuern, Abgaben oder Gebühren.

3.5 Der Käufer zahlt den Preis der Waren in Pfund Sterling im Vereinigten Königreich innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung von Linn in Bezug auf die Waren oder, im Falle von Zahlungen per Bankeinzug, innerhalb von 14 Tagen ab dem Freitag der Woche, in der die betreffende Rechnung in Bezug auf die Waren eingegangen ist (ungeachtet dessen, dass das Eigentum und der Besitz an den Waren möglicherweise noch nicht auf den Käufer übergegangen sind).

3.6 Die Zahlung für die Waren erfolgt ohne Aufrechnung und ohne Abzug oder Stundung oder Einbehaltung von Beträgen in Bezug auf Streitigkeiten oder Ansprüche jeglicher Art und/oder in Bezug auf Steuern, die von oder unter der Autorität einer Regierung oder öffentlichen Behörde auferlegt werden (vorausgesetzt, die Waren wurden geliefert oder gelten gemäß Bedingung 8.3 als geliefert).

3.7 Eine Zahlung ist erst dann erfolgt, wenn die fälligen Beträge auf dem Konto von Linn gutgeschrieben sind.

3.8 Alle Bankgebühren, die durch die Bezahlung der Rechnungen von Linn entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.

3.9 Die Zahlungsfrist ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

3.10 Linn ist berechtigt, den Preis für die Waren und alle weiteren fälligen Beträge einzuklagen, unabhängig davon, ob das Eigentum an den Waren gemäß Bedingung 4 auf den Käufer übergegangen ist oder nicht.

3.11 Für überfällige Rechnungen werden Verzugszinsen in Höhe von 2,5 % pro Monat oder pro Teilmonat berechnet.

3.12 Jeder Zahlungsverzug (unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel von Linn) berechtigt Linn zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Aussetzung von Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertrag, solange der Verzug andauert.

4. Titel

4.1 Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenübergangs (Bedingung 5.2) gehen Eigentum und Besitz an den an den Käufer gelieferten Waren erst dann auf den Käufer über, wenn Linn den vollständigen

4.1.1 Preis und alle anderen für die betreffenden Waren fälligen Beträge (einschließlich aller gemäß Bedingung 3.11 fälligen Zinsen) sowie

4.1.2 alle anderen vom Käufer an Linn geschuldeten Beträge erhalten hat.

4.2 Bis Linn alle diese Beträge erhalten hat, hat der Käufer diese Waren treuhänderisch für Linn zu verwahren, sie getrennt von Waren des Käufers oder Dritter aufzubewahren, ordnungsgemäß zu lagern, zu schützen, zu versichern und leicht als das Eigentum von Linn erkennbar zu machen und sie in gutem Zustand zu halten.

4.3 Der Käufer ist berechtigt, die Waren im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs an Dritte zu verkaufen, und bei einem solchen Verkauf geht das Eigentum auf den Käufer und danach auf dessen Kunden über, aber der Verkaufserlös gehört rechtlich und wirtschaftlich Linn, und der Käufer verwahrt diesen Erlös als Treuhänder für Linn (auf einem separaten, für diesen Zweck eingerichteten Bankkonto), bis die vollständige Zahlung für diese Waren bei Linn eingegangen ist.

4.4 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht, ist Linn berechtigt und hiermit unwiderruflich ermächtigt, diese Waren jederzeit zu inspizieren und/oder den Käufer aufzufordern, sie an Linn auszuliefern, und falls der Käufer dem nicht nachkommt, sind Linn oder Linns Vertreter berechtigt, unverzüglich das Gelände des Käufers zu betreten und die Waren wieder in Besitz zu nehmen.

4.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, Waren, die im Eigentum von Linn verbleiben, zu verpfänden oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für eine Schuld zu belasten oder ein Pfandrecht zu gewähren oder entstehen zu lassen; tut der Käufer dies jedoch, werden alle Linn geschuldeten Gelder sofort fällig und zahlbar, ohne dass hierdurch Rechte oder Rechtsmittel von Linn beeinträchtigt werden.

4.6 Jede der Bedingungen 4.1, 4.2, 4.3, 4.4 und 4.5 ist eine separate Bedingung und wird von den Parteien als angemessen angesehen. Ungeachtet dessen vereinbaren die Parteien für den Fall, dass ein zuständiges Gericht feststellt, dass eine dieser Bedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar ist, diese Bedingungen zu streichen oder zu ändern, wie es das Gericht für angemessen hält, jedoch unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Bedingung 4.

5. Lieferung

5.1 Alle von Linn angegebenen Lieferfristen beginnen mit der Annahme einer schriftlichen Bestellung, wobei diese Termine nur annähernd und als Richtwerte gelten. Die Zeit ist in Bezug auf die Lieferung nicht von wesentlicher Bedeutung. Linn wird sich bemühen, angefragte, vereinbarte oder angegebene Liefertermine einzuhalten, aber die Nichteinhaltung führt nicht zu einer Haftung von Linn für Verluste (einschließlich entgangenen Gewinns oder anderer Folge- oder indirekter Verluste), Schäden oder Kosten, die dem Käufer oder Dritten entstehen, noch stellt sie einen Vertragsbruch oder eine Ablehnung des Vertrags dar, noch gibt sie dem Käufer das Recht, den Vertrag zu kündigen.

5.2 Das gesamte Risiko an den Waren und die Haftung dafür gehen mit der Lieferung auf den Käufer über, ungeachtet dessen, dass Eigentum und Titel bei Linn verbleiben. Die Lieferung gilt wie nachstehend beschrieben als erfolgt:

(a) wenn die Waren vom Käufer abgeholt werden sollen (und dies in der Bestellbestätigung von Linn vorgesehen ist), der frühere der beiden folgenden Zeitpunkte: Verladung der Waren auf das Abholfahrzeug des Käufers oder seines Beauftragten oder der Ablauf von 14 Tagen, nachdem Linn dem Käufer mitgeteilt hat, dass die Waren zur Abholung bereitstehen; oder

(b) in allen Fällen, in denen die Waren fracht- und versicherungsfrei (CIP, Carriage and Insurance Paid) von Linn geliefert werden sollen, wenn die Waren am vereinbarten Lieferort abgeladen wurden; oder

(c) anderweitig in Übereinstimmung mit einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Linn und dem Käufer.

5.3 Linn ist berechtigt, die Waren in Teillieferungen zu liefern. Jede Lieferung stellt einen separaten Vertrag dar und das Versäumnis oder der Verzug von Linn, eine oder mehrere Teillieferungen vertragsgemäß zu liefern, oder Ansprüche des Käufers in Bezug auf eine oder mehrere Teillieferungen, berechtigen den Käufer nicht, den Vertrag als Ganzes als abgelehnt zu betrachten.

5.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware oder einen Teil der Ware nur aufgrund einer Minderlieferung zurückzuweisen.

6. Höhere Gewalt

6.1 Linn shall not be liable to the Buyer or any other party for any delay or failure to deliver Goods or for any other delay or failure caused by any circumstances beyLinn haftet weder gegenüber dem Käufer noch gegenüber einer anderen Partei für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Lieferung von Waren oder für sonstige Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb der Kontrolle von Linn liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unfälle, höhere Gewalt, Unwetter, Krieg, Streiks, Unruhen, Aufstände, Aussperrungen, Arbeitskämpfe, Feuer, Überschwemmungen, Stürme, Ausfälle von Linns Zulieferern oder Subunternehmern, Verzögerungen bei der Lieferung von Materialien durch Linns Zulieferer oder Gesetze, Anordnungen, Proklamationen, Vorschriften, Verordnungen, Forderungen oder Anforderungen von Regierungsbehörden) und in einem solchen Fall ist Linn für den Zeitraum, in dem diese Umstände andauern, von jeglicher Verpflichtung zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen entbunden, jedoch unbeschadet des Rechts von Linn, die Zahlung für die gelieferten Waren zurückzufordern oder den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt zu erfüllen. Linn kann nach eigenem Ermessen den Vertrag aus einem solchen Grund ohne Haftung kündigen oder aussetzen oder die Waren liefern, wenn die Ursachen für die Verzögerung oder das Versäumnis nicht länger bestehen, und die Lieferfrist wird entsprechend verlängert.

7. Gewährleistungen und Haftung

7.1 Alle Bedingungen und Garantien, ob ausdrücklich oder stillschweigend durch das Gesetz oder anderweitig, (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, solche bezüglich der Beschreibung, zufriedenstellenden Qualität oder Eignung der von Linn gelieferten Waren) sind vorbehaltlich dieser Bedingungen auszulegen und werden, soweit sie mit diesen Bedingungen unvereinbar sind, im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

7.2 Vorbehaltlich der in dieser Bedingung festgelegten Bedingungen garantiert Linn dem Käufer, dass die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung in allen wesentlichen Punkten mit der Beschreibung, dem Muster oder den Spezifikationen übereinstimmen, die im Angebot von Linn enthalten sind oder dem Käufer anderweitig von Linn schriftlich mitgeteilt wurden, und dass sie entweder für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung an den Käufer oder für den Zeitraum ab dem Datum der Lieferung bis zum Weiterverkauf der Waren an einen Dritten, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist, frei von Mängeln aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern sind.

7.3 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers, sich zu vergewissern, dass die Waren für den Zweck, für den sie benötigt werden, geeignet sind, und keine diesbezügliche Garantie wird von Linn gegeben oder sollte impliziert werden.

7.4 Wenn Waren im Sinne von Bedingung 7.2 beschädigt oder defekt sind oder anderweitig nicht den Garantien in Bedingung 7.2 entsprechen, wird Linn diese Waren nach eigenem Ermessen entweder regulieren, anpassen, reparieren oder ersetzen oder dem Käufer den Preis der Waren innerhalb einer angemessenen Frist nach deren Rücksendung an Linn (frachtfrei durch den Käufer) erstatten. Jegliche Ansprüche, die sich aus Bedingung 7.2 ergeben, müssen vom Käufer gemäß den Fristen in Bedingung 8.2 mitgeteilt werden, und für den Fall, dass der Käufer es versäumt, Linn entsprechend zu benachrichtigen, wird davon ausgegangen, dass er unwiderruflich auf alle seine Rechte und Rechtsmittel verzichtet hat, die er andernfalls in Bezug auf die fraglichen Waren hätte haben können..

7.5 Linn haftet nicht für Mängel an den Waren, die durch normalen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung seitens des Käufers, seiner Angestellten oder Vertreter oder sonstiger Dritter entstehen, und, unbeschadet der vorstehenden Allgemeinheit, durch Nichtbeachtung schriftlicher oder mündlicher Anweisungen von Linn, aus einer vom Käufer gelieferten Spezifikation oder aus unsachgemäßer Lagerung oder Handhabung oder Reparatur oder Veränderung der Waren nach der Lieferung oder der Installation derselben, aus dem Fehlen eines von Linn empfohlenen Produkts, Bauteils oder Zubehörs oder aus einer nicht genehmigten Veränderung der Waren oder aus der Kombination von inkompatiblen Waren mit den Waren oder aus EMV- oder anderen Störungen, die durch eine solche Kombination von inkompatiblen Waren verursacht werden.

7.6 Mit Ausnahme von Todesfällen oder Personenschäden, die auf Fahrlässigkeit von Linn, seinen Mitarbeitern oder Vertretern (jedoch nicht unabhängigen Auftragnehmern) während der Ausübung ihrer Tätigkeit zurückzuführen sind und für die die Haftung hiermit nicht ausgeschlossen wird, stellt die Verpflichtung von Linn zur Regulierung, Anpassung, Reparatur oder zum Ersatz von Waren oder zur Rückerstattung des Preises gemäß Bedingung 7.4 den vollen Umfang der Haftung von Linn in Bezug auf mangelhafte Waren und erlittene Verluste oder Schäden dar, unabhängig davon, ob diese durch Vertragsbruch, Pflichtverletzung, Falschdarstellung oder Fahrlässigkeit von Linn, seinen Mitarbeitern oder Vertretern oder durch eine beliebige Ursache entstanden sind.

7.7 Vorbehaltlich der Bedingung 7.6 und ungeachtet aller hierin enthaltenen Bestimmungen haftet Linn unter keinen Umständen gegenüber dem Käufer in Bezug auf Vertragsbruch, Falschdarstellung, Pflichtverletzung, Fahrlässigkeit oder anderweitig für indirekte, Folge-, wirtschaftliche oder besondere Verluste oder Schäden, einschließlich des Verlusts von Geschäfts- oder Kundenbeziehungen, Gewinnverlusten, Verlust oder Beeinträchtigung des Firmenwerts oder andere Nachteile, einschließlich (ohne Einschränkung) Verlust oder Schaden aufgrund des Verlusts von Gewinnaussichten oder erwarteten Verkäufen oder aufgrund von Ausgaben, Investitionen oder anderen finanziellen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag eingegangen wurden und die der Käufer oder eine andere Person erlitten hat, vorausgesetzt, dass, wenn dieser Ausschluss aus irgendeinem Grund für nicht durchsetzbar gehalten wird, die maximale Haftung von Linn in Bezug auf einen solchen Verlust oder Schaden den Kaufpreis der betreffenden Waren nicht übersteigt.

7.8 Vorbehaltlich der Bedingung 7.6 ist mit Ausnahme von Tod und Körperverletzung sowie der Beschädigung oder Zerstörung von nicht gewerblichem Eigentum (außer den Waren) mit einem Wert von mehr als 500 Euro, für die Linn vor einem zuständigen Gericht als „Hersteller“ im Sinne von Teil 1 des Verbraucherschutzgesetzes von 1987 für Schäden haftbar gemacht wird, die durch einen Mangel der Waren oder anderer von Linn gelieferter Waren verursacht wurden, jegliche Haftung von Linn in Bezug auf solche Schäden (einschließlich Schmerzensgeld) ausgeschlossen.

7.9 Der Käufer verpflichtet sich, Linn, Linns Geschäftsleiter, Angestellte und Vertreter von jeglicher Haftung, Schäden, Verlusten, Kosten oder Ausgaben (einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) jeglicher Art freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus einem Vertragsbruch des Käufers oder einer Handlung oder Unterlassung oder Fahrlässigkeit des Käufers oder seiner Vertreter, Auftragnehmer, Angestellten, leitenden Angestellten oder Geschäftsleiter ergeben, und zwar unbeschadet der vorgenannten Allgemeinheit in Verbindung mit dem Kauf, der Lagerung, dem Transport, der Werbung, dem Verkauf, der Installation, der Reparatur oder dem Vertrieb von Waren. Diese Bedingung 7.9 überdauert die Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer.

8. Benachrichtigung bei Schäden oder Verlust

8.1 Der Käufer oder sein Beauftragter muss die Waren so bald wie möglich nach der Lieferung prüfen.

8.2 Alle Ansprüche des Käufers, die auf einem Mangel oder Schaden an den Waren beruhen, einschließlich der Ansprüche gemäß Bedingung 7.2, müssen Linn und dem Spediteur so schnell wie möglich, spätestens jedoch drei (3) Tage nach der Lieferung oder, wenn ein solcher Mangel oder Schaden bei einer angemessenen Inspektion nicht erkennbar war oder ein solcher Mangel (aber kein Schaden) in der Zeit nach der Lieferung auftritt, innerhalb von 24 Stunden nach seiner Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden (dies alles unbeschadet des Ablaufs der Gewährleistungsfrist gemäß Bedingung 7.2).

8.3 Alle Reklamationen wegen Nichtlieferung der gesamten oder eines Teils einer Warensendung müssen Linn und dem Spediteur innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt einer Rechnung oder eines Lieferscheins für diese Sendung schriftlich mitgeteilt werden. Mangels rechtzeitiger Beanstandung gilt die Lieferung als vom Käufer angenommen.

9. Stornierung

9.1 Für den Fall, dass der Käufer:

9.1.1 zahlungsunfähig wird oder einen freiwilligen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder Schutz vor seinen Gläubigern sucht oder Gegenstand eines Verwaltungsbeschlusses wird oder (als Einzelperson oder Firma) in Konkurs geht oder (als Unternehmen) für ihn ein Konkursverwalter oder Insolvenzverwalter (außer zum Zweck der Umstrukturierung oder Fusionierung) oder etwas Vergleichbares in einer relevanten Gerichtsbarkeit bestellt wird;

9.1.2 eine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht oder Linn die begründete Befürchtung hat, dass eines der oben genannten Ereignisse eintreten wird und den Käufer entsprechend benachrichtigt;

9.1.3 eine in Bezug auf diesen Vertrag oder andere Verträge mit Linn fällige Summe nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt oder anderweitig einen wesentlichen Verstoß gegen einen solchen Vertrag oder solche Verträge begeht; oder

9.1.4 versäumt, auf Verlangen einen für Linn zufriedenstellenden Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Käufers zu erbringen, ist Linn unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder weitere Lieferungen im Rahmen des Vertrages auszusetzen, ohne dem Käufer gegenüber zu haften, und wenn die Waren geliefert und nicht bezahlt wurden, wird der Preis sofort fällig und zahlbar, ungeachtet anders lautender vorheriger Vereinbarungen oder Absprachen.

9.2 Die Stornierung einer Bestellung nach Abschluss eines Vertrages, aber vor Lieferung der entsprechenden Waren, macht den Käufer haftbar für alle Kosten und Verluste, die Linn im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstanden sind. Nimmt der Käufer die Waren bei Lieferung nicht an (es sei denn, der Käufer hat rechtzeitig triftige Gründe für die Ablehnung mitgeteilt), gilt dies als Rücktritt vom Vertrag, und der Käufer ist verpflichtet, Linn einen Betrag zu zahlen, der den Preis der betreffenden bestellten Waren nicht überschreitet. Der Käufer bleibt verpflichtet, den vollen Preis für alle Waren zu zahlen, die in Erfüllung eines Vertrages geliefert wurden.

10. Geistiges Eigentum

10.1 Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Waren verbleiben bei Linn oder bei einer relevanten Partei, die Linn eine Lizenz zur Nutzung derselben erteilt, und nichts hierin stellt eine Gewährung von Rechten an den Käufer unter oder in Bezug auf solche geistigen Eigentumsrechte dar.

10.2 Der Käufer darf die Waren nur unter den entsprechenden Linn-Marken verkaufen und darf keine Änderungen an den Waren oder deren Verpackung, Kennzeichnung oder Beschriftung vornehmen oder zulassen oder die entsprechenden Linn-Marken verdecken, entfernen, verbergen oder anderweitig beeinträchtigen.

11. Rechtliche Konstruktion

11.1 Der Aufbau, die Gültigkeit und die Erfüllung dieses Vertrags unterliegen dem schottischen Recht, und alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Verfahren zwischen den Parteien unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Court of Session, Edinburgh, vorausgesetzt, dass Linn dadurch nicht daran gehindert wird, ein Verfahren gegen den Käufer in einer anderen zuständigen Gerichtsbarkeit anzustrengen.

11.2 Die Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, berührt nicht die zum Zeitpunkt der Beendigung aufgelaufenen Rechte der Parteien, die sich in irgendeiner Weise aus dem Vertrag ergeben.

11.3 Ein Verzicht von Linn auf eine Verletzung dieses Vertrages durch den Käufer oder auf die Erfüllung einer Verpflichtung des Käufers aus diesem Vertrag gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Erfüllung der gleichen oder einer anderen Bestimmung.

11.4 Der Käufer darf den Nutzen und/oder die Last dieses Vertrages ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Linn nicht abtreten, übertragen oder in sonstiger Weise an Dritte weitergeben.

11.5 Die vollständige oder teilweise Unwirksamkeit einer dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Alle Klauseln dieser Bedingungen sind trennbar.